Neue Strassenverkehrsgesetze - Was hat sich geändert?
In der Schweiz treten 2025 zahlreiche Neuerungen im Strassenverkehrsgesetz in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Erlaubnis zum automatisierten Fahren auf Autobahnen, die Regelung von führerlosen Fahrzeugen, neue Lärmschutzvorschriften und eine Anpassung der Fahrausbildung.
Automatisiertes Fahren:
- Ab 1. März 2025 dürfen Lenker auf Autobahnen mit einem genehmigten Autobahnpiloten das Lenkrad loslassen, vorausgesetzt das Fahrzeug ist dafür ausgerüstet und der Pilot aktiv.
- Es muss jederzeit die Bereitschaft bestehen, das Fahrzeug manuell zu übernehmen, wenn der Pilot dies verlangt.
- Führerlose Fahrzeuge dürfen auf bewilligten Strecken eingesetzt werden und müssen von einer Zentrale überwacht werden.
Lärmschutz:
- Vermeidbarer Lärm, insbesondere Knallgeräusche aus Auspuffanlagen, wird strenger reguliert.
- Verstössen drohen Geldstrafen bis zu 10'000 Franken.
Fahrausbildung:
- Die Fahrausbildung wird um Kenntnisse über Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme erweitert.
- Die praktische Prüfung für PW und Motorräder wird angepasst und Kenntnisse in den genannten Bereichen geprüft.
Weitere Neuerungen:
- Neue CO2-Vorschriften für Neuwagen treten analog zur EU in Kraft.
- Neue Vorschriften für E-Bikes und Cargo E-Bikes in Bezug auf Höchstgeschwindigkeit.
- Neue Vorschriften für den Strassengüterverkehr.
- Der Führerschein muss bei Bedarf umgetauscht werden.
- Die Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen werden erhöht.