Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kursbedingungen

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kursbedingungen)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab August 2008

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die.

 

Fahrschule Zürichsee GmbH Tel: 079 622 15 62 oder per Email: info@fahrschule-zuerichsee.ch.ch

 

Vertragspartner

Fahrschule Zürichsee GmbH

Dammstrasse 15

8708 Männedorf

 

 

1   Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fahrschule Zürichsee GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.

1.1 Ziel

Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorien  B, BE, A, A1, A beschränkt gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

1.2 Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.

Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

1.3 Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.

1.4 Lektionsdauer

Eine Fahrlektion für die Kategorien, B dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.

1.5 Versicherung (gilt nur für die Autofahrausbildung)

Fahrschüler Innen sind während des praktischen- und theoretischen- Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Zuerichsee  GmbH über die Mobiliar Versicherung(Vollkasko- und Unfalldeckung) versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 150.00.

1.6 Ausschluss des Versicherungsschutzes

Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen der Fahrlehrer David Rüegg dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten Missbrauch, Übermüdung sowie bei Motorradkursen.

1.7 Unterrichtstarif

Die Tarife werden auf der Homepage veröffentlicht. Verbindliche vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.

 

1.8 Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn bar zu bezahlen. Restguthaben aus Abonnenten wir nicht zurückerstattet. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Fahrstunden nicht zurückerstattet. Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 3 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes).

Bei Mahnungen entstehen Kosten von CHF 150.00

Im Falle einer Betreibung entstehen zusätzliche Kosten.

Pro Monat. Plus 5% Verzugszins

Sollte der Betreibungseintrag nach Zahlung gelöscht werden, entstehen zusätzliche Gebühren von CHF 300.00

 

1.9 Kurzfristige Abmeldungen von Fahrlektionen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. (auch bei Unfall, Krankheit)   Ohne Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.

2.00 Gutscheine /Abonnements

Alle Gutscheine sind ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig.

Andere Gutscheine wie z.B. Kursreduktion oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden (keine Barauszahlung).

Abonnements

Bewahre den Gutschein sorgfältig auf, da er den Wert des Abonnements repräsentiert. Bei Verlust des Gutscheins geht auch das Guthaben verloren.

Restguthaben eines Abonnements kann nicht zurückgefordert werden.

 

2.01 Online Dienste

Alle Bestellungen werden via Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage, netto.

2.02 Zahlungsbedingungen

In der Regel werden die Beträge in bar oder via Einzahlungsscheine bezahlt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage, netto.

2.03 Kurse

Die Kurse sind am ersten Kurstag Bar zu bezahlen.

2.04 Kursorganisation

Aus Organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorwechsel als Stellvertretung vornehmen. Das Umbuchen von Kursen kostet CHF 30.- Bearbeitungsgebür, unabhängig der Absagefrist.

2.05 Abmeldungen – Kurswesen

Die Kursannullierung (Kündigung) hat nachweisbar (Brief,E-mail oder Telefon) zu erfolgen. Das zahlende Kursgeld ist wie folgt geregelt:

Abmeldezeitpunkt Annullierunggebühr

  • Bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn 0% des Betrages
  • Unter 14 Kalendertage ist der ganze Kurs (Motorradgrundkurse: alle Gebuchte Kursteile) zu 100 % zu bezahlen
  • Bei Nichterscheinen wir der Kurs in Rechnung gestellt inkl. CHF 30.00 für den administrativen Aufwand. ( Zahlungsfrist 10 Tage)

2.05 a

  • Bei technischen Mängel oder defekt
  • beim nicht erreichen der Kurziele
  • Krankheit / auch mit Zeugnis ( Bestimmung von Punkt 2.05 )
  • Unfall / auch mit Zeugnis ( Bestimmung von Punkt 2.05 )

ist der Ganze Kurs zu Bezahlen. ( als ganzer Kurs sind alle Kursteile von 1 bis 3 ( Motorradgrundkurse)

2.06 Richtigkeit der Angaben

Alle Angaben auf unserer Homepage wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

2.07 Datenschutz

Fotos, die wärend der Fahrsausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet werden, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Fahrschule-Zürichsee GmbH ist berechtigt Personaldaten aufzubewahre, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

2.08 Onlineanmeldung

Wird ein Kurs übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

2.09 Gerichtstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Zürichsee GmbH ist das Schweizer Recht nach OR, anwendbar. Gerichtstand ist Zürich