Kat A unbeschränkt

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20kW/kg

Bedingung:
2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt. Direkteinstieg nicht mehr möglich.

Erforderliche Kategorien:
A-35kW

Obligatorischer Grundkurs:
Kein Kurs mehr notwendig. Ausnahme: Bewerber der Kat. A welche Kat. A1 vor 1.1.2021 erworben haben, brauchen nur noch den Grundkurs Teil 3 zu absolvieren. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A -35kW oder A1 absolvieren.

Gültigkeit Lernfahrausweis:
12 Monate

Lernfahrten:
Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug:
Ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen und mit einer Motorleistung mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg. Ausgenommen sind Motorräder der Unterkategorie A1.