Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Obligatorischer Grundkurs:
12 Stunden; Töff Grundkurs Teil 1 / Teil 2 / Teil 3
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate und zusätzlich 12 Monate nach absolvierten Grundschulung
Lernfahrten:
Keine Begleitperson erforderlich
Prüfungsfahrzeug:
Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen.
Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden.