Kat A1 ( ab 16 Jahren)

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11kW.

Mindestalter:
16 Jahre

Obligatorischer Grundkurs:
12 Stunden; Töff Grundkurs Teil 1 / Teil 2 / Teil 3

Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate und zusätzlich 12 Monate nach absolvierten Grundschulung

Lernfahrten:
Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug:
Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen.
Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden.