Motorräder mit einem Hubraum bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Mindestalter:
15 Jahre
Obligatorischer Grundkurs:
12 Stunden; Töff Grundkurs Teil 1 / Teil 2 / Teil 3
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate und zusätzlich 12 Monate nach absolvierten Grundschulung
Lernfahrten:
Keine Begleitperson erforderlich
Prüfungsfahrzeug:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen der Unterkategorie A1 bis 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4kW bei anderen Motoren. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.