Kat A1 ( ab 15 Jahren)

Motorräder mit einem Hubraum bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

Mindestalter:
15 Jahre

Obligatorischer Grundkurs:
12 Stunden; Töff Grundkurs Teil 1 / Teil 2 / Teil 3

Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate und zusätzlich 12 Monate nach absolvierten Grundschulung

Lernfahrten:
Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen der Unterkategorie A1 bis 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4kW bei anderen Motoren. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.