Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig. Danach ist er micht mehr zugelassen. Er muss deshalb vor dieser Frist in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Dazu ist eine Kontrollfahrt nötig. Befreit von der Kontrollfahrt sind Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.

Wichtig!
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss die gesamte Ausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU) durchlaufen werden.

Anmeldung für eine Fahrstunde zwecks Kontrollfahrt.
Gerne begleite ich Dich auf einer Testfahrt oder während der Ausbildung, damit Du die Kontrollfahrt
mit Erfolg bestehst. Melde Dich unter david@fahrschule-zuerichsee.ch oder 079 622 15 62.